Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die veröffentlichten Tradingsignale und Empfehlungen dienen lediglich der allgemeinen Information, sie sind keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und stellen kein Angebot und keine Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Wertpapieren oder Derivaten dar. Sie entsprechen lediglich der aktuellen Einschätzung des verwendeten Handelssystems. Alle aufgeführten Inhalte sind sorgfältig ausgewertet und verfasst. Dennoch kann keine Garantie für die Aktualität, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Werthaltigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Es kann daher keine Haftung übernommen werden. Schadenersatzansprüche gegenüber Traderfox GmbH können ausdrücklich nicht geltend gemacht werden. Engagements in Aktien und Derivaten sind stets mit Risiken verbunden, die im Extremfall auch einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals bedeuten können. Die Verwendung der Inhalte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen sind ausschließlich zur privaten Nutzung bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Herausgebers untersagt.

Für die Richtigkeit der Daten übernehmen wir keine Gewähr. Vereinzelt kann es zu Fehlkalkulationen kommen. Technische Probleme werden von uns schnellstmöglich behoben. Ein kurzfristiger Ausfall der Signallieferungen führt zu keinem Anspruch auf Kostenerstattung.
TraderFox.de dient nur zur allgemeinen Information
Die Informationen, die auf TraderFox.de bereitgestellt werden, dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken.

TraderFox.de führt keine Anlageberatung durch und gibt auch keine konkreten Empfehlungen zu einem Wertpapier, Finanzprodukt oder -instrument ab. Ferner stellt die Erwähnung eines bestimmten Wertpapiers bei TraderFox.de keine Empfehlung seitens TraderFox.de zum Kaufen, Verkaufen oder Halten des betreffenden oder eines anderen Wertpapiers, Finanzprodukts oder -instruments dar.

Auch wenn Formulierungen und Hinweise scheinbar zu einer Handlung auffordern, ist TraderFox.de nicht für tatsächliche Transaktionen seitens des Nutzers verantwortlich zu machen.

Die Nutzung dieser Seite kann nicht die kompetente Beratung durch einen anerkannten Anlageberater ersetzen. Denken Sie bitte daran, dass jede Art von Anlagen mit dem Risiko finanzieller Verluste einhergeht.

Keine Anlageberatung durch TraderFox.de

Mit den Inhalten von TraderFox.de wird keine Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen und auch keine Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes angeboten.

Anmeldung

Durch die Anmeldung auf TraderFox.de bestätigen Sie, dass jegliche Informationen, die Sie während des Registrierungsvorgangs bereitstellen den Tatsachen entsprechen und aktuell sind.

Sie sind der einzige berechtigte Benutzer von TraderFox.de für Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort. Sie verpflichten sich, Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort keiner anderen Person zur Verfügung zu stellen oder mitzuteilen.

Jeder Verdacht des Betrugs, Mißbrauchs oder einer ungesetzlichen Handlung kann ebenfalls Grund für die Beendigung des Vertrages sein und zur Anzeige gebracht werden.

Die TraderFox GmbH als Betreiber von TraderFox.de verpflichtet sich dazu, erhaltene persönliche Daten vertraulich zu behandeln. Die übermittelten Kundendaten sind ausschließlich zur vertragsgemäßen Bearbeitung bestimmt. Ihre Daten werden zur Erfüllung unseres Auftrages gespeichert.

Die Bezahlung / Kündigung

Die Bezahlung kann über Bankeinzug oder Kreditkarte erfolgen.

Bei allen Angeboten handelt es sich um Abonnements mit einer Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt am Tag der Registrierung. Die Kündigungsfrist ist 28 Tage. Wird nicht bis 28 Tage vor Ende des Abonnementzeitraums gekündigt, verlängert sich das Abonnement um weitere 3, 6 oder 12 Monate.

Ihre Kündigung können Sie richten an:

Per Fax: 07121-9393692
Per Post: TraderFox GmbH, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen

Ausschlüsse und Einschränkungen

Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Benutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Vertragliche Schadensersatzansprüche verjähren, soweit nicht durch Gesetz eine kürzere Frist vorgesehen ist, spätestens zwölf Monate nach Abrufen der entsprechenden Informationen oder Dienste. Sonstige Schadensersatzsansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - verjähren 24 Monate nach Abrufen der entsprechenden Informationen oder Dienste. Zu den sonstigen Ansprüchen zählen u.a. auch Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (pVV). Keiner der oben genannten Ausschlüsse hat Auswirkungen auf gesetzliche Rechte irgendwelcher Art, die nicht ausgeschlossen werden können. In solch einem Fall beschränkt sich unsere Verpflichtung, soweit gesetzlich zulässig, jedoch auf die erneute Erbingung der entsprechenden Leistung an Sie. Jeder der vorgenannten Ausschlüsse und jede Beschränkung sind als separate und abtrennbare Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszulegen.

Salvatorische Klausel, anwendbares Recht
 

Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
 
Der Vertrag einschließlich dieser AGB unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für Sie günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).

Streitbeilegungsverfahren
 
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
 
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/  
 
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@traderfox.de
 
Informationen im E-Commerce
 
1. Die Darstellung der Produkte auf traderfox.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen oder im Bestellformular genannten Inhalte ab. Im Rahmen des Bestellablaufes werden Sie über das Bestehen oder Nichtbestehen und den Inhalt des Widerrufsrechts belehrt. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt unmittelbar per E-Mail. Diesem E-Mail sind nochmals die Widerrufsbelehrung und die AGB beigefügt. Mit dieser E-Mail-Bestätigung nehmen wir Ihre Bestellung zugleich an und bestätigen auch den Vertrag damit. Alternativ können wir den Zugang Ihrer Bestellung bestätigen, den Vertrag jedoch ablehnen.
 
2. Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss nicht für Sie zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird Ihnen jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
 
3. Eingabefehler können Sie vor der endgültigen Abgabe eines Angebotes im Bestellvorgang durch Überprüfung auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und berichtigen.
 
4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
 
5. Wir haben uns keinen einschlägigen Verhaltenskodizes unterworfen.
 
6. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis der Inhalte sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote von uns sind den Detailbeschreibungen der einzelnen Inhalte auf traderfox.de sowie den vorliegenden AGB zu entnehmen.
 
Verbot der Kursmanipulation

Anlässlich des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde ein neuer § 20a in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt, der die Kurs- und Marktmanipulation verbietet.

Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom 28.10.2004 wurde die Vorschrift des § 20a WpHG modifiziert und angepasst. Neben Wertpapieren gilt die Bestimmung auch für Geldmarktinstrumente, Derivate, Rechte auf Zeichnung, ausländische Zahlungsmittel und Waren.

I.

Nach § 20a WpHG ist es verboten,

  1. unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken,
  2. Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen
  3. Sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken.

Eine absichtliche, d.h. wissentlich und gewollte Täuschungshandlung ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Täter weiß, dass die Täuschungshandlung zur Marktpreiseinwirkung grundsätzlich geeignet sein kann.

Eine sonstige Täuschungshandlung im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG ist die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände …., soweit diese auf den Kurs Einfluss nehmen können (§ 3 Abs. 1 KuMaKV/§ 4 Abs. 1 MaKonV).

Unerlaubte Handlungen (also Täuschungshandlungen) im Sinne von § 20 a Abs. 1 WpHG sind – abstrakt ausgedrückt - die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände, um den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines der in § 20 a Abs. 1 Satz 2 WpHG genannten Wertpapiere und Werte hoch- oder herunter zu treiben oder beizubehalten.

Exemplarisch für solche Handlungen sind insbesondere Geschäfte oder einzelne Kauf- oder Verkaufaufträge über den Kauf von Wertpapieren und/oder Vermögenswerten, bei denen Käufer und Verkäufer wirtschaftlich identisch sind, es sei denn, diese Geschäfte wurden nicht wissentlich zwischen identischen Vertragspartner abgeschlossen oder den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen an gekündigt; bei denen ein Kauf- und ein Verkaufauftrag zu im wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird, es sei denn, diese Geschäfte wurden den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen angekündigt; die den unzutreffenden Eindruck wirtschaftlich begründeter Umsätze erwecken; die aufgrund ihres Zeitpunktes geeignet sind, über Angebot und Nachfrage im Zeitpunkt der Feststellung eines bestimmten Börsen- oder Marktpreises zu täuschen, der als Referenzpreis für einen Vermögenswert dient; das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung über das Marktangebot bei einem Vermögenswert zu einer nicht marktgerechten Preisbildung sowie die Verbreitung von Gerüchten oder Empfehlungen bei Bestehen eines möglichen Interessenkonflikts.

Weitere Möglichkeiten, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten einzuwirken, sind Geschäftliche Handlungen, die den - falschen - Eindruck einer Aktivität erwecken sollen (insbesondere Leerverkäufe, nur um auf den Kurs einzuwirken).

Geschäfte, mit denen kein wirklicher Wechsel des Eigentums an dem Finanzinstrument verbunden ist ("Wash sales").

Geschäfte, bei denen gleichzeitig ein Kauf- und Verkaufsauftrag zum gleichen Kurs und in gleichem Umfang von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird („Improper matched orders“).

Vornahme einer Reihe von Geschäften, die auf einer öffentlichen Anzeigetafel erscheinen, um den Eindruck lebhafter Umsätze oder Kursbewegungen bei einem Finanzinstrument zu erwecken („Painting the tape”).

Aktivitäten einer Person oder mehrerer, in Absprache handelnder Personen mit dem Ziel, den Kurs eines Finanzinstruments künstlich hochzutreiben und anschließend die eigenen Finanzinstrumente in großen Mengen abzustoßen („Pumping and dumping“).

Erhöhung der Nachfrage nach einem Finanzinstrument, um den Kurs nach oben zu treiben, etwa, indem der Eindruck der Dynamik erweckt oder vorgetäuscht wird, dass der Kursanstieg durch lebhafte Umsätze verursacht wurde („Advancing the bid“).

Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten bei Börsenschluss, um die Schlussnotierung des Finanzinstrumentes zu beeinflussen und damit diejenigen Marktteilnehmer irrezuführen, die aufgrund des Schlusskurses handeln („Marking the close”).

Geschäfte eigens zu dem Zweck, den Kassakurs oder den Abrechnungskurs von Derivatekontrakten zu beeinflussen.

Geschäfte zur Beeinflussung des speziellen Kassakurses eines Finanzinstruments, der als Grundlage zur Bestimmung des Werts einer Transaktion vereinbart wurde.

Kauf eines Finanzinstruments auf eigene Rechnung, bevor man es anderen empfiehlt, und anschließender Verkauf mit Gewinn bei steigendem Kurs infolge der Empfehlung („Scalping“).

Verbreitung falscher Gerüchte, um andere zum Kauf oder Verkauf zu veranlassen.

Verbreitung unrichtiger Behauptungen über wesentliche Tatsachen.

Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder wesentlicher Interessen.

Nähere Einzelheiten sind in der Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation (KuMaKV) geregelt. Die KuMaKV wurde durch die Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Markmanipulation (Markmanipulations-Konkretisierungsverordnung – MaKonV) vom 1.3.2005 ersetzt.

II.

Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich gegen Jedermann.

Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG), und zwar unabhängig davon, ob der Taterfolg, also die Kurs- oder Marktpreismanipulation also solche, tatsächlich eintritt.

Nicht als Kurs- und Marktpreismanipulation im Sinne des § 20 a Abs. 1 Satz 1 WpHG gelten sog. Kursstabilisierungsmaßnahmen.

Wegen der Bedeutung und der gravierenden Rechstfolgen soll an dieser Stelle nochmals wiederholt werden:

Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich an Jedermann.

Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG).

TraderFox GmbH, im November 2021

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